Meine Praxis ist vom Jugendamt als Leistungserbringer im Bereich der Lerntherapie anerkannt
und führt Therapien nach § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Eltern die Kosten einer Lerntherapie selber tragen.