Lerntherapeutische Praxis
Ingrid Preuß

Kinder- und Jugendpsychotherapeutin

Wie kommt ein Kind zur Lerntherapie?

Meine Praxis ist vom Jugendamt als Leistungserbringer im Bereich der Lerntherapie anerkannt
und führt Therapien nach § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Eltern die Kosten einer Lerntherapie selber tragen.